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Leistung · oft übersehen

Akteneinlagerung & Aktenvernichtung für Insolvenzverwalter

Wenn die Halle leer ist, bleiben oft noch Aktenordner übrig – Handels-, Buchführungs- und Lohnunterlagen mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Ich lagere sie sicher ein und vernichte sie DSGVO-konform, sobald die Frist abgelaufen ist. Eine Leistung, die selten mitgedacht, aber am Ende immer gebraucht wird.

Sicher eingelagert DSGVO-konforme Vernichtung Fristenverwaltung inklusive

Akteneinlagerung auf einen Blick

Aufbewahrungsfristen
Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre, Buchführungsunterlagen und Jahresabschlüsse 10 Jahre nach Paragraf 257 HGB und Paragraf 147 AO
Lagerung
Trocken, zugangsgeschützt, mit Bestandsliste je Karton oder Ordner
Vernichtung
DSGVO-konform nach Ablauf der Frist, mit Vernichtungsnachweis
Für wen
Insolvenzverwalter und Sachwalter nach Betriebsauflösung

Was zur Akteneinlagerung gehört

Abholung & Verpackung

Ich hole die Unterlagen bei der Betriebsauflösung gleich mit ab.

Sichere Lagerung

Trocken und zugangsgeschützt, solange die gesetzliche Frist läuft.

Bestandsliste

Jeder Karton erfasst – Sie wissen jederzeit, was wo liegt.

Fristenverwaltung

Ich behalte die Aufbewahrungsfristen im Blick, nicht Sie.

DSGVO-konforme Vernichtung

Nach Fristablauf mit Vernichtungsnachweis.

Welche Unterlagen ich einlagere

Alles, was nach Auflösung des Betriebs aufbewahrungspflichtig bleibt.

  • Handels- und Geschäftsbriefe
  • Buchführungsunterlagen und Jahresabschlüsse
  • Lohn- und Personalunterlagen
  • Verträge und Geschäftsunterlagen aus dem Insolvenzverfahren
  • Sonstige aufbewahrungspflichtige Dokumente

So läuft die Akteneinlagerung

Vier Schritte, ein Ansprechpartner.

1

Abholung

Meist im Rahmen der Betriebsauflösung, kann aber auch separat gebucht werden.

2

Erfassung

Bestandsliste je Karton oder Ordner.

3

Lagerung

Trocken und zugangsgeschützt, solange die Frist läuft.

4

Vernichtung

Nach Fristablauf DSGVO-konform, mit Nachweis.

Häufige Fragen zur Akteneinlagerung

Handels- und Geschäftsbriefe in der Regel 6 Jahre, Buchführungsunterlagen und Jahresabschlüsse 10 Jahre – nach Paragraf 257 HGB und Paragraf 147 AO. Die genaue Frist hängt vom Dokumenttyp ab.

Ja, das ist der Regelfall – Akteneinlagerung ist Teil der besenreinen Übergabe.

Ich. Sie müssen sich nicht selbst merken, wann welche Akte vernichtet werden darf.

Ja, nach jeder DSGVO-konformen Vernichtung.

Ja, solange die Frist läuft, können Sie jederzeit auf eingelagerte Unterlagen zugreifen.

Akten aus einer Betriebsauflösung? Ein Anruf genügt.

Schildern Sie mir kurz den Umfang. Ich übernehme Abholung, Lagerung und später die Vernichtung.

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