Industriegutachten Liquidations- und Fortführungswert
Ein Gutachten, das vor Gläubigerversammlung, Gericht und Bank besteht – mit Wertbegründung, nicht mit Bauchgefühl. Ich bewerte Maschinen, Anlagen, Fuhrpark und Lagerbestände und liefere Liquidations- und Fortführungswert getrennt, so wie es Paragraf 151 InsO verlangt.
Das Gutachten auf einen Blick
Was im Gutachten enthalten ist
Begehung & Bestandsaufnahme
Jede Position aufgenommen, fotografiert und mit Zustand dokumentiert.
Liquidationswert
Was die Masse bei zeitnaher Verwertung realistisch bringt.
Fortführungswert
Wert bei Weiterbetrieb oder übertragender Sanierung – wo relevant.
Marktwertbegründung
Nachvollziehbare Herleitung, keine reine Zahl ohne Begründung.
Verzeichnis nach Paragraf 151 InsO
Direkt verwendbar für Ihren Bericht an Gericht und Gläubiger.
Wofür ich Gutachten erstelle
Vom Einzelfahrzeug bis zur kompletten Produktionslinie – wenn es einen Marktwert hat, bewerte ich es nachvollziehbar und begründet.
- Produktionsmaschinen und komplette Anlagen
- Fuhrpark und Baumaschinen
- Lager- und Warenbestände
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Sicherungsgut und Leasingobjekte für Banken und Leasinggeber
So entsteht das Gutachten
Vier Schritte, ein Ansprechpartner.
Anfrage und Termin
Kurzer Anruf, dann meist innerhalb weniger Tage ein Begehungstermin.
Begehung
Aufnahme jeder Position mit Foto, Zustand und Standort.
Bewertung
Liquidations- und Fortführungswert, marktbegründet.
Gutachten
Schriftliches Ergebnis, direkt verwendbar für Ihren Bericht.
Häufige Fragen zum Gutachten
Der Liquidationswert zeigt, was die Masse bei zeitnaher Verwertung realistisch bringt. Der Fortführungswert gilt, wenn ein Weiterbetrieb oder eine übertragende Sanierung im Raum steht – er liegt in der Regel höher.
Je nach Umfang meist wenige Werktage nach der Begehung. Bei großen Massen kann es länger dauern – ich sage Ihnen vorab einen realistischen Termin.
Ja. Die Wertbegründung ist so aufgebaut, dass Banken und Leasinggeber sie für ihre eigenen Zwecke nachvollziehen und verwenden können.
Ja. Gutachten und Verwertung sind getrennt buchbar – viele Kunden nutzen beides zusammen, müssen aber nicht.
Sicherungsgut und Fremdeigentum werden im Gutachten getrennt ausgewiesen, damit die Zuordnung für alle Beteiligten eindeutig bleibt.
Verwandte Leistungen
Ein Gutachten anfragen? Ein Anruf genügt.
Schildern Sie mir kurz Umfang und Frist. Ich sage Ihnen am Telefon, was realistisch ist.
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