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Ratgeber · Rollen im Verfahren

Gutachter, Verwerter, Auktionator: wer macht was in der Insolvenz?

In einer Insolvenzverwertung arbeiten bis zu sechs Rollen zusammen: Der Insolvenzverwalter entscheidet, zwei Arten von Sachverständigen prüfen und bewerten, der Verwerter sichert, demontiert und verkauft, der Versteigerer führt Auktionen durch, und eine Plattform stellt den Marktplatz. Wer die Rollen trennt, versteht, wen er wofür beauftragt – und wo eine Hand mehrere Rollen übernehmen kann.

Zwei Gutachter, die oft verwechselt werden

Im Eröffnungsverfahren beauftragt das Insolvenzgericht häufig einen Sachverständigen, der prüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Das ist meist ein Jurist und wird oft später Insolvenzverwalter.

Davon zu unterscheiden ist der Wert- oder Industriesachverständige. Er bewertet einzelne Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Vorräte – mit Fortführungs- und Liquidationswert. Seine Zahlen fließen in das Verzeichnis der Massegegenstände nach § 151 InsO ein.

Bewertung und Verwertung in einer Hand?

Ob Bewertung und Verwertung bei einer Person liegen, entscheidet der Verwalter. Der Vorteil: kein Informationsverlust zwischen Gutachten und Verkauf, eine Schnittstelle weniger, schnellere Abwicklung. Der Punkt, den Verwalter prüfen: dass die Bewertung nachvollziehbar und unabhängig vom späteren Verkauf begründet ist.

Ich arbeite deshalb mit dokumentierten Werten je Position und lege offen, wie Fortführungs- und Liquidationswert hergeleitet sind.

Die Rollen im Überblick

Rolle
Aufgabe und Auftraggeber
Insolvenzverwalter
Vom Gericht bestellt. Nimmt die Masse in Besitz, verwaltet und verwertet sie und entscheidet über den Verwertungsweg (§§ 56, 148, 159 InsO).
Sachverständiger im Eröffnungsverfahren
Vom Gericht beauftragt. Prüft Eröffnungsgrund und Kostendeckung, meist ein Jurist.
Wert- und Industriesachverständiger
Vom Verwalter, einer Bank oder einem Leasinggeber beauftragt. Bewertet Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Vorräte mit Fortführungs- und Liquidationswert.
Industrieverwerter
Im Auftrag von Verwalter oder Sicherungsgläubiger. Sichert, inventarisiert, demontiert, vermarktet und dokumentiert den Erlös je Position.
Versteigerer
Führt Versteigerungen durch, gewerblich mit Erlaubnis nach § 34b GewO. Öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer sind gefragt, wo das Gesetz eine öffentliche Versteigerung verlangt.
Online-Plattform
Stellt Marktplatz und Bieterkreis für Online-Auktionen. Sicherung, Demontage und Abholung organisiert sie meist nicht selbst vor Ort.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Bewertung eines konkreten Falls wenden Sie sich an den zuständigen Insolvenzverwalter oder eine Rechtsanwaltskanzlei.

Häufige Fragen zu den Rollen

Nein. Der Sachverständige im Eröffnungsverfahren prüft für das Gericht Eröffnungsgrund und Kostendeckung. Der Wertgutachter bewertet einzelne Gegenstände wie Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge.

Nein. Der Verwalter darf bewegliches Sicherungsgut in seinem Besitz freihändig verwerten (§ 166 InsO). Wer gewerblich versteigert, braucht eine Erlaubnis nach § 34b GewO.

Meist der Insolvenzverwalter, teils auch eine Bank oder ein Leasinggeber für ihr Sicherungsgut. Der Auftrag regelt Umfang, Vergütung und Dokumentation.

Ja, wenn er dafür qualifiziert ist und die Werte nachvollziehbar je Position begründet. Ob Bewertung und Verkauf in einer Hand liegen, entscheidet der Auftraggeber.

Bewertung und Verwertung aus einer Hand?

Ich bewerte nachvollziehbar je Position und verwerte fristsicher – Sie entscheiden, was Sie davon brauchen.

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