Insolvenzgerichte in Niedersachsen & Nordrhein-Westfalen
Welches Amtsgericht für ein Insolvenzverfahren zuständig ist, richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand der Schuldnerin oder des Schuldners – nicht nach der Stadt allein, sondern nach dem Amtsgerichtsbezirk. Diese Übersicht zeigt die Insolvenzgerichte im Weser-Ems-Raum und im westlichen Münsterland, mit den zugehörigen Bezirken und der Fahrtzeit ab meinem Standort in Lingen (Ems).
Insolvenzgerichte im Weser-Ems-Raum und im westlichen Münsterland
Sortiert nach Fahrtzeit ab Lingen (Ems). Jedes Gericht verlinkt auf die passende Bezirksseite mit Branchenprofil, Ablauf und FAQ.
Weitere Insolvenzgerichte
Diese Liste zeigt die Gerichte, in deren Bezirken ich regelmäßig arbeite und deren Zuständigkeiten ich geprüft habe. Niedersachsen hat insgesamt 33 Insolvenzgerichte, Nordrhein-Westfalen 19 – die Übersicht wird laufend um weitere Bezirke ergänzt. Ist Ihr Gerichtsbezirk hier nicht aufgeführt, rufen Sie mich trotzdem an: Ich arbeite auf Anfrage auch bundesweit.
Häufige Fragen zur Zuständigkeit
Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand der Schuldnerin oder des Schuldners – in der Regel der Wohnsitz oder Sitz des Unternehmens. Liegt der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit an einem anderen Ort, kann dieser Ort maßgeblich sein.
Die Länder bündeln Insolvenzsachen aus Effizienzgründen bei ausgewählten Amtsgerichten. Nicht jedes Amtsgericht mit allgemeiner Zuständigkeit hat auch eine Insolvenzabteilung.
In Nordrhein-Westfalen liegt jedes Insolvenzgericht am Sitz eines Landgerichts – insgesamt 19 im Land. Für den Bezirk des Landgerichts Münster, zu dem auch Steinfurt und Rheine gehören, ist das Amtsgericht Münster zuständig.
Ja, auf Anfrage bundesweit. Mein Kerngebiet mit kürzesten Reaktionszeiten ist der Weser-Ems-Raum und das westliche Münsterland.
Ihr Bezirk ist dabei? Ein Anruf genügt.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht – Standort, Art der Masse, Frist. Ich melde mich meist innerhalb von zwei Stunden.
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